Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
In Kraft seit 01.08.2003 bis 31.12.9999
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