Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer lenkte zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem näher bezeichneten Ort ein Kraftfahrzeug auf dem linken Fahrstreifen an drei anderen Kraftfahrzeugen, die auf dem rechten Fahrstreifen vor einer Kreuzung anhielten, weil die den Verkehr auf der Kreuzung regelnde Ampel Rotlicht zeigte, vorbei und bog auf der Kreuzung rechts ein. Er wurde u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §12 Abs2 idF 1964/204;StVO 1960 §12 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ist der rechte Fahrstreifen bis unmittelbar an eine Kreuzung durch eine Fahrzeugreihe verstellt, so steht dieser Fahrstreifen dennoch weiterhin für den fließenden Verkehr zu Verfügung. Ein Lenker, der rechts einbiegen will, hat sich hinter den vor der Kreuzung anhaltend... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §12 Abs2 idF 1964/204;StVO 1960 §12 Abs4;
Rechtssatz: Gegen § 12 Abs 2 StVO verstößt ein Lenker, der nicht in der Richtung weiterfährt, für die er sich eingeordnet hat (Hinweis E 28.1.1983, 82/02/0134). Sofern sich nicht aus Bodenmarkierungen anderes ergibt, darf nur von dem am weitesten rechts befindlichen Fahrstreifen aus nach rechts eingebogen werden. ... mehr lesen...