Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für
1. | vollbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 3,50 vH, | |||||||||
2. | teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH. |
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