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Aufwandsentschädigung
§ 54b. Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für
1. | vollbeschäftigte Vertragsassistenten | |||||||||
2. | teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH. |
2. teilbeschäftigte Vertragsassistenten gemäß § 51 Abs.
3 Z 1 und Abs. 4 ................................... 1,75 vH.
Aufwandsentschädigung
§ 54b. Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für
1. | vollbeschäftigte Vertragsassistenten | |||||||||
2. | teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH. |
2. teilbeschäftigte Vertragsassistenten gemäß § 51 Abs.
3 Z 1 und Abs. 4 ................................... 1,75 vH.