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3 Z Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 und 3 und Abs. 5 ............................. 3,50 vH,
2. teilbeschäftigteder Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für Dem Vertragsassistenten gemäß § 51 Abs.
3 Z 1 und Absgebührt eine Aufwandsentschädigung. 4 ................................... 1,75 vH.Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für
3 Z Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 und 3 und Abs. 5 ............................. 3,50 vH,
2. teilbeschäftigteder Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für Dem Vertragsassistenten gemäß § 51 Abs.
3 Z 1 und Absgebührt eine Aufwandsentschädigung. 4 ................................... 1,75 vH.Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für