§ 54b VBG Aufwandsentschädigung

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1996 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsvollbeschäftigte Vertragsassistenten gemäß § 51 Abs.vollbeschäftigte Vertragsassistenten gemäß Paragraph 51, Abs.
§ 54b.Paragraph 54 b,

3 Z Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 und 3 und Abs. 5 ............................. 3,50 vH,

2. teilbeschäftigteder Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für Dem Vertragsassistenten gemäß § 51 Abs.

3 Z 1 und Absgebührt eine Aufwandsentschädigung. 4 ................................... 1,75 vH.Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für

  1. 1.Ziffer einsvollbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 3,50 vH,
  2. 2.Ziffer 2teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH.

Stand vor dem 30.09.1996

In Kraft vom 01.10.1988 bis 30.09.1996
  1. 1.Ziffer einsvollbeschäftigte Vertragsassistenten gemäß § 51 Abs.vollbeschäftigte Vertragsassistenten gemäß Paragraph 51, Abs.
§ 54b.Paragraph 54 b,

3 Z Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 und 3 und Abs. 5 ............................. 3,50 vH,

2. teilbeschäftigteder Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für Dem Vertragsassistenten gemäß § 51 Abs.

3 Z 1 und Absgebührt eine Aufwandsentschädigung. 4 ................................... 1,75 vH.Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für

  1. 1.Ziffer einsvollbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 3,50 vH,
  2. 2.Ziffer 2teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH.

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