§ 54c VBG

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Auf die Abgeltung der Lehrtätigkeit ist § 52 des Gehaltsgesetzes 1956 anzuwenden. § 21 ist auf diese Geldleistungen nicht anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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