§ 54 VBG Monatsentgelt

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Auf das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsassistentin oder des vollbeschäftigten Vertragsassistenten sind die Bestimmungen über das Monatsentgelt der Vertragslehrpersonen der Entlohnungsgruppe l 1 anzuwenden.

In Kraft seit 12.02.2015 bis 31.12.9999
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