Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Versehrtenrente gebührt monatlich und besteht aus der Grundrente (§ 7), der Zusatzrente (§ 10) und der Kinderzulage (§ 12).
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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