Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Ausbildungslehrgänge dürfen nur in Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Rechtsträger über die erforderliche Ausbildungsbewilligung nach § 25 verfügt.
In Kraft seit 01.02.2009 bis 31.12.9999
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