Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.02.2026
Das Weiden im Wald sowie der Auftrieb zur Weide haben unter der Aufsicht einer hierzu geeigneten Person, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben muss, zu erfolgen.
In Kraft seit 03.01.2026 bis 31.12.9999
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