§ 11 T-PSMG

T-PSMG - Pflanzenschutzmittelgesetz 2012, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Für die diesem Gesetz unterliegenden Berufe gilt der 3. Abschnitt des Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes mit Ausnahme von dessen § 10 sinngemäß auch für in anderen als den in dessen § 7 Abs. 1 lit. a genannten Staaten absolvierte Ausbildungen und entsprechende berufliche Tätigkeiten.

In Kraft seit 30.07.2020 bis 31.12.9999
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