Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die Landeshauptfrau/Der Landeshauptmann hat nach der Wahl der Landesregierung oder in der darauf folgenden Sitzung eine Regierungserklärung abzugeben. Über diese findet im Anschluss eine Debatte ohne Beschlussfassung statt.
In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
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