Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Landesregierung hat jährlich einen Kulturbericht, in dem die aufgrund dieses Gesetzes durchgeführten Förderungsmaßnahmen dargelegt werden, herauszugeben. Der Kulturbericht ist dem Tiroler Landtag und den Kulturbeiräten zu übermitteln.
In Kraft seit 01.09.2010 bis 31.12.9999
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