Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von lehrgangsmäßigen oder saisonmäßigen Berufsschulen bestimmt sind, sind als selbständige Schülerheime oder, wenn sie nur für die Schüler einer selbständigen Berufsschule bestimmt sind, in organisatorischem Zusammenhang mit dieser zu führen.
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