Erledigungen in Bewilligungsverfahren betreffend Vorhaben der Energiewende sind unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 4 des Gesetzes über das Amt der Landesregierung).Erledigungen in Bewilligungsverfahren betreffend Vorhaben der Energiewende sind unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (Paragraph 4, des Gesetzes über das Amt der Landesregierung).
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