Wenn Einsatzfahrzeuge sich nicht an § 26 abs.3 der StVO und einfach mit ca 70 km/h über eine Rote Ampel fahren wie kann man gegen diese Organisation vorgehen ist schon paarmal so gewesen ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit sowas !!!!! mehr lesen...
Wen trifft das verschulden, wenn durch Sondersignale ein am Zahm gehendes Pferd oder Kalb so erschreckt wird, dass es seinen Führer verletzt? Es heißt ja, Einsatzfahrzeuge dürfen auf ihrer Fahrt weder jemanden gefährden noch Sachen beschädigen. Streng genommen erfolgt die Verletzung aber durch da... mehr lesen...
1 Kommentar zu § 26 StVO 1960
Kommentar zum § 26 StVO 1960 von Dr. Marlon POSSARD
Haftungskomplexitäten bei Verunfallung zwischen zwei oder mehreren Einsatzfahrzeugen
Das Hauptaugenmerk dieses Kurzkommentares zu § 26 StVO liegt auf der Betrachtung der Haftungsherausforderungen bei Unfällen zwischen zwei oder mehreren Kraftfahrzeugen, die mit Blaulicht und Folgetonhorn (bspw. zwischen Rettungsfahrzeugen und Fahrzeugen der Exekutive) ausgestattet sind.... mehr lesen...