Entscheidungen zu § 26 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/19 2002/02/0068

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Punkt 1. für schuldig befunden, er habe am 26. Juli 2000 um 07.34 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW gelenkt und einem Einsatzfahrzeug der Gendarmerie, das ab einem bestimmten Ort mit eingeschaltetem Blaulicht und ab einem weiteren bestimmten Ort zusätzlich mit Folgetonhorn hinter diesem LKW gefahren sei, nicht Platz gemac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.2004

RS Vwgh 2004/11/19 2002/02/0068

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Ein im Sinne des § 26 Abs. 5 StVO 1960 herannahendes Einsatzfahrzeug (dem Platz zu machen ist) liegt auch dann vor, wenn die im § 26 Abs. 1 StVO 1960 angeführten Signale widerrechtlich verwendet werden (Hinweis OGH 20. 12. 1988, 2 Ob 157/88, ZVR 1990/18). Dieser Rechtsansicht schließt sich der VwGH an. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/5 91/18/0052

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe 1) am 16. September 1989 gegen 0.50 Uhr im Gemeindegebiet von I auf der Oberwanger Landesstraße in Richtung Ortsgebiet L es als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand zu lenken, indem er mehrmals die dort befindliche Leitlinie um mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.06.1991

RS Vwgh 1991/6/5 91/18/0052

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Unter der im § 26 Abs 5 StVO angeordneten Pflicht, einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen, ist auch die Pflicht zu verstehen, mit seinem Fahrzeug anzuhalten, wenn anders ein Vorbeifahren des Einsatzfahrzeuges nicht möglich sein sollte (Hinweis E 3.11.1977, 1806/76). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/29 90/02/0058

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Februar 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 16. November 1988 um 17.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in Wien n, A-Straße von ONr. 1 bis ONr. 20 Fahrtrichtung B-Straße 1.) die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und 3.) ein von hinten herannahendes Einsatzfahrzeug insofern behindert, als sie diesem nicht Platz gemacht ha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0058

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es ist nicht als unschlüssig zu erkennen, wenn die Behörde der Zeugenaussage des Polizeibeamten, der die Anzeige auf Grund handschriftlicher Aufzeichnungen am Tattag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0164

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §16;StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Gegenstand einer Zeugenaussage kann nicht eine subjektive Wertung hinsichtlich der Einschätzung der Verkehrssicherheit beim Überholen sein. Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0074

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs2;StVO 1960 §26 Abs3;StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 26 Abs 2 und Abs 3 StVO stellen einen Rechtswidrigkeitsausschluss in Bezug auf den Lenker eines Einsatzfahrzeuges dar. Der Lenker eines den äußersten linken Fahrstreifen verwendenden, die Fahrt eines Einsatzfahrzeuges behindernden Fahrzeuges kann sich jedoch auf diese Normen nicht be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0074

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Die Einhaltung eines "gleichbleibenden" Abstandes hindert nicht, von einem "herannahenden" Einsatzfahrzeug zu sprechen. Es kommt darauf an, dass sich das Einsatzfahrzeug so weit genähert hat, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug für den weiteren Fortbewegungsweg des Einsatzfahrzeuges ein Hindernis bilden könnte. Ob der Lenker des Einsatzfahrze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0074

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1806/76 E 3. November 1977 RS 1 Stammrechtssatz "Platzmachen" im Sinne des § 26 Abs 5 Satz 1 StVO besteht in der Regel in einem "Anhalten" oder, falls nach der Verkehrslage erforderlich, in einem "Rechtsheranfahren". Dieses Gebot kann nur dann in Betracht kommen, wenn nach dem vorhersehbaren Fortbewegungsweg die anderen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/1/22 85/18/0135

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z25;StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §26 Abs2;StVO 1960 §26 Abs3;StVO 1960 §26 Abs4;StVO 1960 §26 Abs5;StVO 1960 §89a Abs2 idF vor 1983/174;StVO 1960 §89a Abs7 idF vor 1983/174;
Rechtssatz: Würden die aus einer Feuerwehrausfahrt ausfahrenden Einsatzfahrzeuge durch einen vor der Ausfahrt abgestellten PKW an der Ausfahrt gehindert, so käme es nicht darauf an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1988

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