Rechtssatz: Nach §88 Abs2 SPG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die Besorgung der Sicherheitsverwaltung in ihren Rechten verletzt worden zu sein, sofern dies nicht in Form eines Bescheides erfolgt ist. Diese Bestimmung läßt somit Beschwerden gegen schlichthoheitliche Verhaltensweisen im Bereich der Sicherheitsverwaltung zu. Die Sicherheitsverwaltung besteht nach §2 Abs2 SPG aus der Sicherheitspolizei, dem Paß- u... mehr lesen...
Rechtssatz: Nachdem der Berufungswerber das Blaulicht nicht montiert hatte, kam ihm der Status des "bevorzugten Straßenbenützers" nicht zu. Er war daher grundsätzlich an die gesetzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen gebunden. Seiner Rechtfertigung kommt aber trotzdem weitgehend Recht zu. Der Berufungswerber handelte hier nicht im privaten Interesse, sondern im öffentlichen Interesse. Er hatte eine Abwägung zwischen zwei Rechtsgütern vorzunehmen. Einerseits jenem der Einhaltung der straße... mehr lesen...