1 Mit Straferkenntnis vom 27. März 2017 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten der Übertretung nach § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig und verhängte über ihn eine Verwaltungsstrafe von 45 EUR (für den Fall deren Uneinringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag) und schrieb als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens den Betrag von 10 EUR vor. 2 Der Mitbeteiligte habe am 23. November 2016 in der Zeit von... mehr lesen...