1 Nach einer Strafverfügung vom 18. Februar 2019 und einem dagegen erhobenen Einspruch vom 27. Februar 2019 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten mit Straferkenntnis vom 1. August 2019 der Übertretung des § 2 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig, verhängte über ihn eine Geldstrafe von 45 € (Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall deren Uneinbringlichkeit: ein Tag) und verpflichtete ihn zur Zahlung eines Beitrages zu den Kosten des Stra... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkgebührenG Stmk 2006 §6 Abs1 Z1StVO 1960 §2 Abs1 Z25StVO 1960 §26StVO 1960 §26 Abs1StVO 1960 §26aStVO 1960 §26a Abs1StVO 1960 §26a Abs1a
Rechtssatz: Die Definition des Einsatzfahrzeuges in § 2 Abs. 1 Z 25 StVO stellt auf die Dauer der Verwendung der dort genannten Signale ab, wobei bei solchen Einsatzfahrzeuge... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Abs1 Z28KFG 1967 §20 Abs1KFG 1967 §20 Abs1 litdKFG 1967 §20 Abs5 litaParkgebührenG Stmk 2006 §6 Abs1 Z1StVO 1960 §2 Abs1 Z25StVO 1960 §26 Abs1StVO 1960 §26a Abs1StVO 1960 §26a Abs1a
Rechtssatz: Das Landesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, das in Rede stehende Fahrzeug sei e... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde durch Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde der Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung einer Bewilligung zur Führung von Blaulicht und Tonfolgehorn für zwei näher bezeichnete Fahrzeuge gemäß § 22 Abs. 4 iVm § 20 Abs. 4 und 5 KFG 1967 abgewiesen. 2 Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass zu den Tätigkeiten der Revisionswerberin die Strom- und Wasserversorgung der Gemeinde gehöre und sie ein Kraftwerk un... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs4;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;StVO 1960 §26 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hat im Erkenntnis vom 21.8.2014, Ro 2014/11/0068 "Gefahr im Verzug iSd. § 26 Abs. 1 StVO" damit umschrieben, "dass die durch die Verwendung von Blaulicht oder Tonfolgehorn bewirkte Erleichterung des Vorankommens ausschlaggebend sein wird, um drohende Gefahren... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist ein Verein und nichtöffentlicher Betreiber eines Rettungsdienstes, der über eine Bewilligung zur Anbringung von Blaulicht und Tonfolgehorn für mehrere seiner Fahrzeuge verfügt. Mit Bescheid vom 19. Mai 2015 wurde die der mitbeteiligten Partei erteilte Bewilligung zur Anbringung von Blaulicht und Tonfolgehorn an näher genannten Personenkraftwagen gemäß § 20 Abs. 6a KFG 1967 widerrufen und ausgesprochen, dass der Beschwerde gegen diesen Bescheid keine... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 27. März 2017 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten der Übertretung nach § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig und verhängte über ihn eine Verwaltungsstrafe von 45 EUR (für den Fall deren Uneinringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag) und schrieb als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens den Betrag von 10 EUR vor. 2 Der Mitbeteiligte habe am 23. November 2016 in der Zeit von... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 9. Juni 2013 beantragte die Revisionswerberin die Erteilung der "österreichweiten Genehmigungen" zum Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn für vier dem Kennzeichen nach präzisierte Fahrzeuge. Mit vier Bescheiden des Landeshauptmannes von Tirol jeweils vom 12. Juni 2013 wurden bezüglich dieser Fahrzeuge Bewilligungen zum Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn - eingeschränkt auf das Bundesland Tirol - unter Auflag... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs4KFG 1967 §20 Abs5KFG 1967 §20 Abs5 litcKFG 1967 §22 Abs4StVO 1960 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Bewilligung von Warnleuchten mit blauem Licht setzt auch bei Fahrzeugen gemäß § 20 Abs. 5 lit. c KFG 1967 (Fahrzeuge für den Rettungsdienst oder den Bergrettungsdienst) das Vorliegen eines öffentlichen Interesses voraus, welches dann anzunehmen i... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (ein Verein) stellt mit Schreiben vom 12. Juni 2013 den Antrag auf Bewilligung "zur Verwendung von Blaulicht und Tonfolgehorn" für einen näher bezeichneten "Krankentransportwagen (Rettungswagen)", der über handelsübliche zugelassene Blaulichtbalken mit integrierter Tonfolgeanlage verfüge. In Erledigung dieses Antrags erteilte der Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Juni 2013 die Bewilligung, eine Warnleuchte mit blauem Licht sowie ein Tonfolgehorn auf dem genannten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc;KFG 1967 §22 Abs4;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der besonderen Regeln für Einsatzfahrzeuge in der StVO 1960 ist davon auszugehen, dass ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht (und wegen des Verweises in § 22 Abs. 4 auf § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KF... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Punkt 1. für schuldig befunden, er habe am 26. Juli 2000 um 07.34 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW gelenkt und einem Einsatzfahrzeug der Gendarmerie, das ab einem bestimmten Ort mit eingeschaltetem Blaulicht und ab einem weiteren bestimmten Ort zusätzlich mit Folgetonhorn hinter diesem LKW gefahren sei, nicht Platz gemac... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Ein im Sinne des § 26 Abs. 5 StVO 1960 herannahendes Einsatzfahrzeug (dem Platz zu machen ist) liegt auch dann vor, wenn die im § 26 Abs. 1 StVO 1960 angeführten Signale widerrechtlich verwendet werden (Hinweis OGH 20. 12. 1988, 2 Ob 157/88, ZVR 1990/18). Dieser Rechtsansicht schließt sich der VwGH an. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs2;
Rechtssatz: Bei Einsatzfahrten wird ein höheres als das sonst im Straßenverkehr übliche Risiko toleriert; dieses erhöhte Risiko kann aber nicht in Kauf genommen werden, wenn eine relativ lange Strecke bis zum Ort der Hilfeleistung zurückzulegen ist und die erforderliche Hilfeleistung auf andere, weniger gefahrvolle Weise gewährt werde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 litd;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;KFG 1967 §22 Abs6;StVO 1960 §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Abs. 1 StVO 1960 legt fest, unter welchen Voraussetzungen bzw. in welchen Einsatzsituationen Lenker "potentieller Einsatzfahrzeuge" die besonderen Warnsignale verwenden dürfen. Die Fälle, in denen die... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;
Rechtssatz: Im Zweifelsfall ist die besondere Dringlichkeit einer Einsatzfahrt in Bezug auf den gesetzlichen Zweck vom Lenker eines "potentiellen Einsatzfahrzeuges" vorzubringen. Geschieht dies nicht, ist von einer widerrechtlichen Verwendung der Signale auszugehen. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen gemäß § 26 Abs. 1 StVO 1960 für die Verwendung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Lenker handelt bei den von ihm im Straßenverkehr gesetzten Handlungen grundsätzlich in eigener Verantwortung.(Hier: "Anweisung" zu Überholen durch den beifahrenden Notarzt) Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es sich beim vorliegenden Sachverhalt um keinen "überraschenden" Hilfefall handelt. Die Gesamtstrecke zwischen Flughafen Innsbruck und dem Abfahrtsort des "potentiellen Einsatzfahrzeuges" betrug jedenfalls deutlich über 100 km. Es hätten dem Besch jedenfalls bereits... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 12. September 1997 um 9.48 Uhr bei einer näher umschriebenen Fahrt im Ortsgebiet von Wals das Folgetonhorn und das Blaulicht auf einem nach dem Kennzeichen bestimmten Kombinationskraftwagen verwendet habe, obwohl weder Gefahr im Verzug noch eine dringende Hilfeleistung erforderlich gewesen sei. Er habe daher diese beiden ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;
Rechtssatz: Aus der beispielhaften Umschreibung des Tatbestandelements "Gefahr im Verzuge" in § 26 Abs 1 StVO ist abzuleiten, dass dieses dann vorliegt, wenn die Hilfeleistung oder der Einsatz, zu deren Zweck die jeweilige Fahrt unternommen wird, besonders dringlich sind, um der Gefährdung von Menschen oder im erheblichen Umfang von Sachen vorzubeugen o... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 4. Juni 1988 um ca. 23.35 Uhr mit ihrem Pkw 1. (nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) 2. in Schwarzenberg auf der L 48 in Richtung Ortsmitte Schwarzenberg fahrend auf der Höhe der Firma Metzler die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h, 3. in Schwarzenberg auf der L 26 in Richtung Egg fahrend auf der Höhe des Konsums di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0209 E 21. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Für die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsermittlung ist es ohne Bedeutung, wenn der nicht als Einsatzfahrzeug der Polizei erkennbare Streifenwagen hiebei rechtswidrig die zulässige Höchstgeschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Beachte Besprechung in:ZVR 1991, S 302;
Rechtssatz: Die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren mit einem Streifenwagen in gleich bleibendem Abstand auf einer Strecke von ca 300 m und Ablesen von dem Tachometer ist a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Beachte Besprechung in:ZVR 1991, S 302; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 2 Stammrechtssatz Für die Art der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren ist es ohne Bedeutung, ab welchem Zeitpunkt und in welchem (gleich bleibenden) Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1 impl;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsermittlung ist es ohne Bedeutung, wenn der nicht als Einsatzfahrzeug der Polizei erkennbare Streifenwagen hiebei rechtswidrig die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Nachfahren überschreitet (Hinweis E 22.5.1985, 83/03/0355)... mehr lesen...