Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs2;StVO 1960 §26 Abs3;StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 26 Abs 2 und Abs 3 StVO stellen einen Rechtswidrigkeitsausschluss in Bezug auf den Lenker eines Einsatzfahrzeuges dar. Der Lenker eines den äußersten linken Fahrstreifen verwendenden, die Fahrt eines Einsatzfahrzeuges behindernden Fahrzeuges kann sich jedoch auf diese Normen nicht be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z25;StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §26 Abs2;StVO 1960 §26 Abs3;StVO 1960 §26 Abs4;StVO 1960 §26 Abs5;StVO 1960 §89a Abs2 idF vor 1983/174;StVO 1960 §89a Abs7 idF vor 1983/174;
Rechtssatz: Würden die aus einer Feuerwehrausfahrt ausfahrenden Einsatzfahrzeuge durch einen vor der Ausfahrt abgestellten PKW an der Ausfahrt gehindert, so käme es nicht darauf an... mehr lesen...