Norm: StVO §26
Rechtssatz: Ein Fahrzeug ist auch dann ein Einsatzfahrzeug, wenn seine Signale widerrechtlich verwendet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 157/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 2 Ob 157/88 Veröff: ZVR 1990/18 S 76 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Jänner 1984 ereignete sich gegen 23 Uhr im 11. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung der Straßenzüge Am Kanal - Weichseltalweg und einer unbenannten Straße hinter dem Zentralfriedhof ein Verkehrsunfall, an dem der Polizeibeamte Günther K*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen BP 3.618 und der Erstbeklagte als (unberechtigter) Lenker eines KKW der Zweitbeklagten (Ford Taunus, ohne Kennzeichen) beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der von dem... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §26
Rechtssatz: Verschuldensteilung im Ausmaß von 1 : 4 zu Lasten des flüchtenden Rechtsbrechers gegenüber dem ihm mit einem Ersatzfahrzeug verfolgenden Sicherheitswachebeamten, der infolge der den örtlichen Verhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkam und das Ersatzfahrzeug beschädigte. Entscheidungstexte 8 Ob 3/87 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte, der praktischer Arzt in Attnang-Puchheim ist, besuchte am 16.5.1981 in Bad Ischl ein berufsbildendes Seminar. An diesem Samstag hatte ab Mittag der Wochenenddienst die ärztliche Betreuung in Attnang-Puchheim übernommen; der Erstbeklagte wäre 'außer Dienst' gewesen. Er hatte aber mit seiner Frau vereinbart, daß er in dringenden Fällen über ein von ihm mitgeführtes Ausrufgerät alarmiert werden könne. Am Nachmittag bekam er über dieses Ausrufgerät ein Sign... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 liteStVO §26
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Verwendung des Blaulichtes am Personenkraftwagen eines außer Dienst befindlichen praktischen Arztes. Entscheidungstexte 2 Ob 36/85 Entscheidungstext OGH 08.10.1985 2 Ob 36/85 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte warf am 11. September 1980 aus einem Fenster des Internats des Schigymnasiums Stams einen mit Wasser gefüllten Nylonsack auf eine vor dem Haus stehende Schülergruppe, in welcher sich auch der Kläger befand. Der Kläger wich deshalb nach hinten auf die Fahrbahn der vorbeiführenden Gemeindestraße aus. Dort kam im gleichen Augenblick der vom Zweitbeklagten gelenkte, von der Drittbeklagten (die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt) gehaltene und bei d... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 IIStVO §26
Rechtssatz: Die im § 26 Abs 2 1.Satz StVO vorgesehene Entbindung des Lenkers eines Einsatzfahrzeuges von allen nicht im Abs 3 dieser Gesetzesstelle erwähnte Verkehrsverboten oder Verkehrsbeschränkungen erlaubt im Hinblick auf das im § 26 Abs 2 2.Satz StVO verankerte Gebot der Gefährdung von Personen oder der Beschädigung von Sachen nicht eine völlig ungehemmte Art der Lenkung eines Einsatzfahrzeuges. Auch wenn der... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B2aStVO §26
Rechtssatz: Der Lenker eines Einsatzfahrzeuges muß nicht von vornherein mit einem verkehrsordnungswidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen; dies gilt aber im Sinne des § 3 StVO nur so lange, als er nicht aus ihrem augenfälligen Gehaben schließen muß, daß sie sich nicht straßenverkehrsgerecht verhalten können oder wollen. Er darf sich nicht trotz Erkennbarkeit des verkehrswidrigen Verhaltens weiterhin darau... mehr lesen...
Norm: StVO §26
Rechtssatz: Auf Einsatzfahrten wird vom Gesetz ein höheres als das sonst im Straßenverkehr zulässige Risiko toleriert. Entscheidungstexte 4 Ob 30/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 4 Ob 30/78 8 Ob 63/79 Entscheidungstext OGH 25.05.1979 8 Ob 63/79 2 Ob 36/85 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z25StVO §26
Rechtssatz: Als Einsatzfahrzeug ist das Fahrzeug nur dann anzusehen, wenn blaues Licht oder Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne tatsächlich verwendet werden; auch ein Einsatzfahrzeug muß bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet oder sonst abgesichert werden. Entscheidungstexte 2 Ob 44/69 Entscheidungstext OGH 22.05.1969 2 Ob 44/... mehr lesen...
Norm: StVO §26StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Auch ein Einsatzfahrzeug muß bei Dunkelheit dann, wenn nicht geeignete Vorkehrungen zur Ausschaltung der entsprechenden Gefahren getroffen werden, vorschriftsmäßig beleuchtet werden (so schon ZVR 1965/139). Entscheidungstexte 2 Ob 44/69 Entscheidungstext OGH 22.05.1969 2 Ob 44/69 Veröff: ZVR 1970/44 S 70 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §26
Rechtssatz: Verschulden des Lenkers eines Einsatzfahrzeuges durch Einhalten einer überhöhten Geschwindigkeit bei Annäherung an eine Kreuzung. Entscheidungstexte 11 Os 155/66 Entscheidungstext OGH 13.10.1965 11 Os 155/66 Veröff: EvBl 1966/133 S 181 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier... mehr lesen...