§ 37 StNSchG 2017

StNSchG 2017 - Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2022

In Kraft seit 04.10.2022 bis 31.12.9999
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