§ 51 Stmk. VRG Vorlage und Beschlußfassung

Stmk. VRG - Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Für die Vorlage der Gemeindeinitiative an den Landtag und die Beschlußfassung im Landtag gilt § 37 sinngemäß.

In Kraft seit 01.01.1987 bis 31.12.9999
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