§ 82c Stmk. JagdG 1986 Übergangsbestimmungen zur Novelle

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Die vor Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 45/2010 von der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 24 Abs. 6 und 7, LGBl. Nr. 23/1986 in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010, genehmigten Gemeinderatsbeschlüsse über Verpachtungen bleiben in Geltung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2010

In Kraft seit 19.06.2010 bis 31.12.9999
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