§ 83 Stmk. JagdG 1986 Zeitliche Geltung

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024

Dieses Gesetz wurde mit LGBl. Nr. 23/1986 wiederverlautbart. Mit dem der Kundmachung der Wiederverlautbarung folgenden Tag, das ist der 3. April 1986, sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden für die danach verwirklichten Sachverhalte an den wiederverlautbarten Text des Gesetzes gebunden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 156/2014, LGBl. Nr. 9/2015

In Kraft seit 06.02.2015 bis 31.12.9999
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