Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Mit dem Straferkenntnis ist, insofern es sich nicht um den Ersatz von Jagd- und Wildschäden handelt, auch der Ersatz des durch die Übertretung verursachten Schadens aufzuerlegen.
In Kraft seit 03.04.1986 bis 31.12.9999
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