Anl. 1 Stmk. JagdG 1986 ANLAGE A

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024

(Anm: Das rotwildfreie Gebiet gemäß § 56 Abs. 2a ist als PDF dokumentiert.)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2010

In Kraft seit 19.06.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 Stmk. JagdG 1986


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 Stmk. JagdG 1986 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 Stmk. JagdG 1986


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 Stmk. JagdG 1986


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 Stmk. JagdG 1986 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 85 Stmk. JagdG 1986
Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 (Stmk. JagdG 1986) Fundstelle