§ 82b Stmk. JagdG 1986 Übergangsbestimmungen zur Novelle

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Landesjägertag hat innerhalb von acht Monaten ab Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 5/2010 die Satzungen gemäß § 45 zu beschließen. Bis zur Erlassung dieser Satzungen gilt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft, LGBl. Nr. 14/1957, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 128/2006, als Landesgesetz weiter.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010

In Kraft seit 30.01.2010 bis 31.12.9999
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