§ 85 Stmk. JagdG 1986 Außerkrafttreten

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz betreffend die amtliche Stellung des zum Schutz einzelner Zweige der Landeskultur aufgestellten Wachpersonals, RGBl. Nr. 84/1872, außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015

In Kraft seit 06.02.2015 bis 31.12.9999
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