§ 41b Stmk. BG Zeitlicher Geltungsbereich

Stmk. BG - Steiermärkisches Bezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die §§ 41c bis 41d sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. September 1997 liegen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/1997

In Kraft seit 01.10.1997 bis 31.12.9999
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