§ 41 Stmk. BG

Stmk. BG - Steiermärkisches Bezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Auf das Verfahren ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/1991, LGBl. Nr. 72/1997

In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
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