§ 41b Stmk. BG Zeitlicher Geltungsbereich

Steiermärkisches Bezügegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1997 bis 31.12.9999

Die §§ 41c bis 41d sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. September 1997 liegen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/1997

Stand vor dem 30.09.1997

In Kraft vom 01.07.1972 bis 30.09.1997

Die §§ 41c bis 41d sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. September 1997 liegen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/1997

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