§ 41 Stmk. BG

Steiermärkisches Bezügegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999

Auf das Verfahren ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1950, BGBl. Nr. 172,1991 (AVG) anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/1991, LGBl. Nr. 72/1997

Stand vor dem 31.12.1995

In Kraft vom 03.10.1991 bis 31.12.1995

Auf das Verfahren ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1950, BGBl. Nr. 172,1991 (AVG) anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/1991, LGBl. Nr. 72/1997

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