§ 12a StGTVG AMA-Datenübermittlung

StGTVG - Steiermärkisches Gentechnik-Vorsorgegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat der Landesregierung die zur Durchführung eines Verfahrens nach §§ 3ff oder zur Erlassung einer Verordnung nach § 8a oder § 9 erforderlichen Daten der betroffenen im Land Steiermark gelegenen und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke, für die von der AMA Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe ausbezahlt werden

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2017, LGBl. Nr. 63/2018

In Kraft seit 10.07.2018 bis 31.12.9999
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