Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.
In Kraft seit 23.12.1867 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 StGG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 StGG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 StGG