Art. 12 StGG

StGG - Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt.

In Kraft seit 23.12.1867 bis 31.12.9999
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