Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.
Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.
In Kraft seit 23.12.1867 bis 31.12.9999
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