Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Behörde hat über einen Antrag auf Anerkennung einer Berufsqualifikation ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mittels Bescheid zu entscheiden.
In Kraft seit 26.11.2016 bis 31.12.9999
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