§ 35 StAgrGG 1985

StAgrGG 1985 - Agrargemeinschaftengesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist bei der Regulierung der gemeinschaftlichen Benutzungs- und Verwaltungsrechte die Feststellung der Grenzen des Gebietes der zugehörigen Grundstücke, ihres nachhaltigen Naturalertrages und der wirtschaftlich zulässigen Nutzungen, weiters die Feststellung der Parteien, ihrer Anteils- und Forderungsrechte, die Ermittlung des dem Anteilsrecht entsprechenden Anspruches der einzelnen Parteien auf die Nutzungen, die Ermittlung und Planung der gemeinsamen wirtschaftlichen Anlagen, die Schaffung der Grundlage für einen Wirtschaftsplan und für Verwaltungssatzungen sowie für die Regelung aller sonstigen Verhältnisse, die einer solchen bedürfen.

In Kraft seit 23.01.1986 bis 31.12.9999
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