Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Ist mit der Regulierung eine Änderung von Grundstücksgrenzen oder die Teilung von Grundstücken verbunden, so ist hierüber eine planliche Darstellung nach den jeweils hiefür geltenden Vorschriften anzufertigen.
In Kraft seit 23.01.1986 bis 31.12.9999
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