Art. 55 St-L-VG Teilung der Projektkontrolle

St-L-VG - Landes-Verfassungsgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die gemäß Art. 54 Abs. 2 Verpflichteten sind berechtigt, die Projektkontrolle in die Kontrolle der Bedarfsermittlung und die Kontrolle der Soll-Kosten- und Folge-Kosten-Berechnungen zu teilen. Art. 54 Abs. 1 und 3 gelten sinngemäß.

In Kraft seit 20.10.2010 bis 31.12.9999
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