Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
Die Landesregierung hat für den Landes-Sozialhilfebeirat durch Verordnung eine Geschäftsordnung zu erlassen, die insbesondere auch Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder (Ersatzmitglieder) für Zeitversäumnis und Fahrtkosten zu enthalten hat.
In Kraft seit 01.01.1987 bis 31.12.9999
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