Rechtsträger zur Besorgung bzw. Sicherstellung der Aufgaben der Sozialhilfe ist das Land als Sozialhilfeträger. Rechtsträger der Sozialhilfe für die Unterbringung in eigenen Senioren- und Seniorenpflegeheimen sind die Stadt Salzburg, die übrigen Gemeinden und für den gegenständlichen Zweck gegründete Gemeindeverbände.
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