Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
(entfallen auf Grund von LGBl Nr 52/2000)
In Kraft seit 01.05.2000 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 25 Sbg. SHG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 Sbg. SHG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 25 Sbg. SHG