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Rechtsträger zur Besorgung bzw. Sicherstellung der Aufgaben der Sozialhilfe ist das Land als Sozialhilfeträger. Rechtsträger der Sozialhilfe für die Unterbringung in eigenen Altenheimen, PflegeheimenSenioren- und PflegestationenSeniorenpflegeheimen sind die Stadt Salzburg, die übrigen Gemeinden und für den gegenständlichen Zweck gegründete Gemeindeverbände.
Rechtsträger zur Besorgung bzw. Sicherstellung der Aufgaben der Sozialhilfe ist das Land als Sozialhilfeträger. Rechtsträger der Sozialhilfe für die Unterbringung in eigenen Altenheimen, PflegeheimenSenioren- und PflegestationenSeniorenpflegeheimen sind die Stadt Salzburg, die übrigen Gemeinden und für den gegenständlichen Zweck gegründete Gemeindeverbände.