§ 24 Sbg. SHG

Sbg. SHG - Salzburger Sozialhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024

(entfallen auf Grund von LGBl Nr 52/2000)

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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