Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(Anm: entfallen auf Grund von LGBl Nr 52/2000)Anmerkung, entfallen auf Grund von Landesgesetzblatt Nr 52 aus 2000,)
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 24 Sbg. SHG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 24 Sbg. SHG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 24 Sbg. SHG