Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Hilfe zur Deckung des Bedarfs bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung ist durch die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.
In Kraft seit 01.09.2010 bis 31.12.9999
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