Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Der Wirkungskreis in Insolvenzsachen umfasst die Geschäfte vor dem Bezirksgericht.
In Kraft seit 23.05.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 17a RpflG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 17a RpflG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 17a RpflG