§ 17a RpflG

RpflG - Rechtspflegergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Der Wirkungskreis in Insolvenzsachen umfasst die Geschäfte vor dem Bezirksgericht.

In Kraft seit 23.05.2019 bis 31.12.9999
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