§ 24a PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in einem Prüfungsgebiet gemäß einem schulautonomen Unterrichtsgegenstand

PO - Prüfungsordnung AHS

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.11.2024
  1. (1)Absatz einsIm Rahmen der Klausurarbeit in einem Prüfungsgebiet gemäß einem schulautonomen Unterrichtsgegenstand ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit mehreren voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können, schriftlich vorzulegen. Die Aufgabenstellung hat mehrere Kompetenzbereiche zu umfassen und kann (abhängig von der Ausgestaltung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen) theoretische und praktische Teile beinhalten.
  2. (2)Absatz 2Die Arbeitszeit hat 270 Minuten zu betragen. Wenn die Klausurarbeit theoretische und praktische Teile enthält, hat die Arbeitszeit 420 Minuten zu betragen, die für eine Pause in angemessener Dauer zu unterbrechen ist.
In Kraft seit 01.11.2024 bis 31.12.9999
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§ 15 PO (weggefallen)§ 16 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“§ 17 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“§ 18 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“§ 19 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“§ 20 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“§ 21 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“§ 22 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“§ 23 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“§ 24 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“§ 24a PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in einem Prüfungsgebiet gemäß einem schulautonomen Unterrichtsgegenstand§ 25 PO (weggefallen)§ 26 PO Mündliche Kompensationsprüfung§ 27 PO Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung§ 28 PO (weggefallen)§ 29 PO (weggefallen)§ 30 PO (weggefallen)§ 31 PO (weggefallen)§ 32 PO (weggefallen)§ 33 PO Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache und mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien§ 34 PO Übergangsbestimmungen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 24 PO
§ 25 PO