§ 19 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“

PO - Prüfungsordnung AHS

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei bis fünf voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können, aus unterschiedlichen Handlungsdimensionen mit ausgewogenen Anforderungen an den Einsatz klassisch-konstruktiver und computerunterstützter Methoden schriftlich vorzulegen. Mindestens eine Aufgabe hat anwendungsorientiert zu sein.

(2) Die Arbeitszeit hat 270 Minuten zu betragen.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 9 PO Durchführung der abschließenden Arbeit§ 10 PO Prüfungstermine der abschließenden Arbeit§ 11 PO Prüfungstermine der Klausurprüfung§ 12 PO Prüfungsgebiete der Klausurprüfung§ 13 PO Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete§ 14 PO Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete§ 15 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“, „Ungarisch“ und „Englisch“ (als Unterrichtssprache)§ 16 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“§ 17 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“§ 18 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“§ 19 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“§ 20 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“§ 21 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“§ 22 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“§ 23 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“§ 24 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“§ 24a PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in einem Prüfungsgebiet gemäß einem schulautonomen Unterrichtsgegenstand§ 25 PO Durchführung der Klausurprüfung§ 26 PO Mündliche Kompensationsprüfung§ 27 PO Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung§ 28 PO Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 18 PO
§ 20 PO